Qualitätsmanagement in der (Arzt-) Praxis muss sein:
Warum:
Zum 01.01.2004 wurde das fünfte Sozialgesetzbuch geändert: (Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung)
- "§135a (2) Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren, zugelassene Krankenhäuser (...) sind (...) verpflichtet, (...) einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln."
Die 'Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung' des GBA ist zum 1. Januar 2006 in Kraft getreten. In ihr werden Grundelemente und Instrumente des QM konkret benannt sowie Übergangsfristen zur Einführung und zum Nachweis eines internen Qualitätsmanagements festgelegt.
Quelle: http://www.kbv.de/themen/6102.html
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