Qualitätsmanagement-Beratung für Arztpraxen

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Qualitätsmanagement

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Qualitätsmanagement in der (Arzt-) Praxis muss sein:

Warum:

Zum 01.01.2004 wurde das fünfte Sozialgesetzbuch geändert: (Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung)

  • "§135a (2) Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren, zugelassene Krankenhäuser (...) sind (...) verpflichtet, (...) einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln."

Die 'Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung' des GBA ist zum 1. Januar 2006 in Kraft getreten. In ihr werden Grundelemente und Instrumente des QM konkret benannt sowie Übergangsfristen zur Einführung und zum Nachweis eines internen Qualitätsmanagements festgelegt.

Quelle: http://www.kbv.de/themen/6102.html

 

Stellen Sie sich mindestens eine der nachfolgenden Fragen, dann sollten Sie sich diese Webseiten genauer ansehen!

  • Haben Sie sich bereit mit diesem Thema befasst?

  • Befinden Sie sich in der QM-Einführungsphase?

  • Suchen Sie noch das richtige QM-System?

  • Die Umsetzung ist schwieriger, als Sie gedacht haben?

  • Ihre Mitarbeiter sind unmotiviert bei der QM-Einführung?

  • Sie haben keine freien Ressourcen zur Verfügung, um das Qualitätsmanagement einzuführen?

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